Anmeldung |
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Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu einer der Fortbildungen an, entweder direkt hier auf der Homepage,
oder nutzen Sie unser
Faxformular Beachten Sie bitte, dass bei Fortbildungen, die in die Unterrichtszeit fallen, vor der Anmeldung die Schulleitung Dienstbefreiung gewähren muss. |
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Das Anmelde- und Zulassungsverfahren zu Fortbildungsveranstaltungen ist im einzelnen folgendermaßen geregelt: |
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Dienstbefreiung
Die Dienstbefreiung staatlicher Lehrer(innen) zur Wahrnehmung von Fortbildungsveranstaltungen des LPM, des ILF und der Evangelischen Kirchen ist duch Erlass vom 31.7.1987 (GMBI Saar 1987, S. 270) , geändert durch Erlass vom 8.1.1990 (GMBI Saar 1990, S. 21) geregelt. Die Dienstbefreiung wird von der jeweiligen Schulleiterin oder dem jeweiligen Schulleiter unter Berücksichtigung der Unterrichtssituation an der Schule erteilt. Insgesamt fünf Fortbildungstage sind im Jahr möglich.
Dienstunfallschutz
Für Lehrer(innen), die an Fortbildungen teilnehmen, besteht Unfallschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Teilnahmebescheinigung
Für die Teilnahme an Fortbildungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.