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Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung Saarbrücken

 

Historie
Am Anfang des Instituts steht ein Notenwechsel zwischen der Landesregierung des Saarlandes und der Apostolischen Nuntiatur in Deutschland vom November 1969. Hierin wird unter anderem festgehalten, dass das Saarland im Benehmen mit der Kirche die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowohl im Fach Religion als auch in anderen Fächern in gleicher Weise fördern wird.

Am 1. Oktober 1972 beginnt das ILF Saarbrücken mit seiner Arbeit.

Die Errichtung des ILF Saarbrücken wird in einer Vereinbarung zwischen dem Saarland und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung mbH in Mainz im Dezember 1973 schriftlich festgehalten.

Im Februar 1975 wird das Gesetz über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. In Artikel 9 dieses Vertrages wird ausgeführt: »Das Land gewährleistet die Errichtung und den Betrieb eines Lehrerfort- und -weiterbildungswerkes in kirchlicher Trägerschaft. Dieses ist entsprechenden staatlichen Einrichtungen grundsätzlich im Range gleichgestellt. Es erhält eine angemessene öffentliche Finanzhilfe.«

Als eine Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft begründet und gestaltet das ILF seine Arbeit aus einer spezifischen kirchlichen Zielsetzung und christlicher Motivation. Eine so konzipierte Fortbildung lebt aus den Impulsen des christlichen, biblisch begründeten Glaubens.

 

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